INFO

Afrika Tage Wien 2024

 
Termin: 09. bis 26. August 2024

Öffnungszeiten:
Mo – Sa: 14:00 bis 24:00 Uhr
Sonntag: 11:00 bis 24:00 Uhr

Charity-Mondays: am 12.08., 19.08. und 26.08.2024 ist der Eintritt frei!

Ort: WIEN-TICKET.AT Veranstaltungslocation Donauinsel; Floridsdorfer Brücke; 1210 Wien
Kontakt für Besucher: Bitte schicken Sie uns Ihre Fragen, Anliegen und Anregungen an festival@afrika-tage.de

Anfahrt

Die Location befindet sich zwischen Floridsdorfer und Brigittenauer Brücke, ca. 200 m stromabwärts nach der Nordbahnbrücke/U6-Brücke. Von U- und Straßenbahn ist das Festival in wenigen Fußminuten zu erreichen. Wir raten dringend mit den Öffis anzureisen, da der Parkplatz bei der Floridsdorfer Brücke meist belegt ist und es beim Festivalgelände keine Parkplätze gibt. Es stehen einige wenige Behindertenparkplätze zur Verfügung.

Wir empfehlen die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel!
Mit den Öffis
  • U6: Haltestelle Neue Donau oder Handelskai
  • S1, S2, S3, S7: Haltestelle Handelskai 
  • 31, 33: Haltestelle Donauinsel
Mit dem eigenen PKW
» Map24-Routenplanung zur Floridsdorfer Brücke

Anreisekoordinaten für das Navi:

Breitengrad: 48.243613621722524°
Längengrad: 16.392484121402276°

Entstehung des Festivals

Initiiert und veranstaltet werden die Afrika Tage von Medhat Abdelati, Geschäftsführer der Event Fokus GmbH, der langjährige Erfahrung in der Organisation von Großveranstaltungen, Messen und Kongressen hat.

Aus der Rede von M. Abdelati zur Eröffnung der 1. Afrika Tage München 2004: “…Schon lange hegte ich den Wunsch, meine Liebe zu München und meine afrikanischen Wurzeln miteinander zu verbinden. Ich wollte meiner neuen Heimat ein Stück meiner Herkunft zeigen, in Form eines kulturellen Festivals. Das Thema eines solchen Events lag auf der Hand: Out of Africa – mitten in München. Ein afrikanisches Fest der Lebensfreude, mit afrikanischem Markt, afrikanischen Künstlern, mit afrikanischem Flair.”

Seit 2005 finden auch in Wien die Afrika Tage mit großem Zuspruch statt. “Wien ist eine Metropole mit einer sehr großen afrikanischen Community. Es lag auf der Hand auch hier ein Festival zu veranstalten, welches hilft, das friedliche Miteinander der Kulturen zu fördern.” Pressesprecher der Afrika Tage.

Galerie: Die schönsten Momente der Afrika Tage Wien …

FAQ

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen gerne ...
Fundsachen
Bei vermissten Gegenständen schreiben Sie an: festival@afrika-tage.at
Kann ich meinen Hund mitnehmen?
Hunde sind mit Beißkorb und Leine herzlich willkommen. Eine Auflage, an die wir uns halten müssen.
Wer finanziert die Afrika Tage?
Die Afrika Tage müssen sich selbst finanzieren. Es stehen keine öffentlichen oder Sponsorengelder zur Verfügung.
Warum kostet das Festival Eintritt?

Die Organisation einer Großveranstaltung wie die Afrika Tage ist mit sehr hohen Kosten verbunden (Flächenmiete, Technik, Werbung, Künstlergagen, Personalkosten etc.). Um das Festival finanzieren zu können und dennoch allen Besuchern die Teilnahme am Festival zu ermöglichen, bieten wir gestaffelte Eintrittspreise >> siehe Tickets

Kann ich mit der EC Karte bezahlen?

An der Eintritts-Kassa und an den Getränkeständen kann mit der EC Karte bezahlt werden.

Was beinhaltet der Eintritt?

Hier finden Sie alle Informationen zu  Festivalprogramm und Eintrittspreisen.

Findet das Festival auch bei Regen statt?

Die Afrika Tage finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Aus sicherheitstechnischen Gründen können wir leider im Bühnenbereich nur bedingt Regenschirme erlauben. Wir empfehlen ein Regencape, -mantel, -hut mitzubringen, da wir zur Vermeidung von Plastikmüll KEINE Einmal-Capes auf dem Gelände anbieten.

ÖkoEvent

Afrika Tage Wien OekoEvent

UNSER FESTIVAL IST EIN ÖKO-EVENT

Bei den Afrika Tagen soll auch die Umwelt nicht zu kurz kommen – sie werden daher als ÖkoEvent organisiert. Durch gezielte Maßnahmen können wir  seit 2018 im Vergleich zu den Vorjahren viele Tonnen Restmüll einsparen.

So werden Mehrwegbecher und Mehrweggeschirr verwendet, um Abfall zu vermeiden. Getränke werden aus Mehrwegflaschen oder Schankanlagen ausgeschenkt. Bei den Speisen wird darauf geachtet, ein großes Angebot für Vegetarier*innen bereitzustellen und regionale Zutaten zu verwenden. Aufgrund der guten Erreichbarkeit der Veranstaltungslocation mit den Öffis werden die BesucherInnen in der Ankündigung dazu aufgefordert, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Wir sorgen auch mit unseren Werbe- und Merchandise-Artikeln für Nachhaltigkeit und den Schutz der Umwelt:

  • Papiermüll reduzieren: Seit 2023 verzichten wir auf den gedruckten Programm-Flyer und präsentieren das gesamte Programm super übersichtlich als Online Festival-Kalender.
  • Umweltschutz: Ab heuer verteilen wir gratis Afrika-Tage-Wien-Taschenascher, um Zigarettenkippen zu sammeln und zu entsorgen. Je Zigarettenstummel am Boden werden 40 Liter sauberes Grundwasser verseucht!
  • Plastik-Vermeidung: Die Aussteller*innen bekommen Afrika-Tage-Wien-Stofftaschen gestellt, die sie bei Bedarf (so lange der Vorrat reicht) an Kunden*innen weitergeben können.
  • Upcycling: Die Event-Planen werden zur Fashion-Statement-Tasche. Unsere Kollektion “African Vibes” wird exklusiv über unsere Medienpartner verlost.

Zum Schutz der Tiere auf den Donauinsel und mit Rücksicht auf die Anrainer gibt es seit 2023 keine DJ-Musik mehr im Sahara-Zelt

Wir möchten das Festival weiterhin ökologisch, nachhaltig und sozial gerecht gestalten. Bitte unterstützen Sie uns, dieses Ziel zu erreichen!

Maßnahmenkatalog zur Nachhaltigkeit und für soziale Gerechtigkeit auf den Afrika Tagen.
Besucher
  • Bitte keine Plastikflaschen und Dosen mit ins Gelände nehmen
  • Bitte die Öffentlichen Verkehrsmittel benutzen
  • Carsharing – Mitfahrzentralen – Fahrrad
  • Zum Einkaufen Stofftaschen mitbringen
Aussteller/Gastronomen
  • Take-away Verpackungen: Keine Plastikverpackungen ausgeben! Boxen aus Karton verwenden. Zum Einwickeln Zellglas Folie verwenden
  • Wareneinkauf nicht mit Plastiktüten, sondern Stoffbeutel oder wieder verwendbare Obst- und Gemüsebeutel verwenden
  • Obst und Gemüse nicht in Plastik verpackt einkaufen. Lieferanten weiterhin informieren, dass Gemüse und Obst nur in Holzkisten bzw. wiederverwendbaren Kisten geliefert werden
  • Im Stand nur Mehrweggeschirr, -becher und -besteck benutzen. Kein Geschirr aus Mais, Bambus oder anderen Naturprodukten
  • Keine Portionspackungen für Ketchup, Senf, Mayonnaise verwenden
  • Ausgabe von Pommes ausschließlich auf Mehrwegtellern oder in Papiertüten
  • Wir bevorzugen es, wenn Sie saisonale (regionale) biologische bzw. fair produzierte Lebensmittel (Bio, Fair Trade, Vegan) verwenden
  • Fair gehandelter Kaffee
  • Im Stand keine Mitarbeitergetränke in Plastikflaschen oder Einwegbechern
  • Abfallentsorgung – gekochte Lebensmittel und verarbeitete Speisen (z.B. Salate mit Marinaden) im Restmüll entsorgen
  • Soziale Nachhaltigkeit – Verzicht auf Waren aus Ausbeutung und Kinderarbeit
  • Für verkaufte Waren gilt generell; Tüten nach Möglichkeit vermeiden
  • Wasser-Schutz – ökologische Putz- und Spülmittel verwenden, biologisch abbaubar
  • Sparsamer Einsatz von Reinigungsmitteln
  • Verzicht auf umweltschädliche Reinigungsmittel
  • Es werden Teilnehmer bevorzugt, die sich an die Richtlinien halten
Künstler
  • Auf Plastikflaschen und Dosen im Backstage verzichten
  • Bei Nightlinern auf dem Gelände wird darauf geachtet, dass sie  nur das nötigste an Strom verbrauchen.

.

Organisation
  • Plakate, Flyer – umweltfreundliches Papier verwenden
  • Recyclingpapier (Drucker)
  • Umweltfreundliche Materialien für Dekoration verwenden
  • Give Aways ausschließlich ökologisch
  • Abfalltrennung, umweltfreundliches Müllkonzept
  • Abfalltrennsystem im Besucher- und Backstagebereich
  • Aufstellung von Abfallinseln, für die getrennte Abfallsammlung
  • Abfallsäcke – Recycling-Kunststoff
  • Standby ist Stromverbrauch. PC und Drucker ausschalten
  • Plakate, die übrig bleiben, werden an Kindergärten geliefert zum Benutzen als Bastel- und Schmierpapier
  • Alte Banner werden nicht entsorgt, sondern zur Verarbeitung für Taschen oder Sonstiges abgegeben

Haus- oder Platzordnung

gemäß § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020,
LGBl. Nr. 53/2020 (Wr. VG)
HAUS- UND PLATZORDNUNG DER AFRIKA TAGE WIEN

Durch Betreten des im Folgenden näher bezeichneten Geländes unterwerfen sich Besucher*innen nachstehender Haus- und Platzordnung des jeweiligen Grundeigentümers, Grundverwalters sowie der Veranstalter der Afrika Tage Wien. Geltungsbereich (nachfolgend auch als „Gelände“ bezeichnet): öffentliche Flächen sowie Veranstaltungsbereiche auf der Donauinsel zwischen Floridsdorfer und Brigittenauer Brücke. Die Bezeichnung „der Besucher“ bezieht sich auf Personen beider Geschlechter.

Stand: 08/2023
ANWENDUNGSBEREICH
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung Afrika Tage Wien (nachfolgend „Veranstaltung“) in der Veranstaltungsstätte WIEN-TICKET.AT Veranstaltungslocation Donauinsel, Floridsdorfer Brücke, 1210 Wien (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch Medhat Abdelati (nachfolgend „Veranstalter“ bzw. „Veranstalterin“) und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (BesucherInnen, Veranstalter bzw. Veranstalterin und deren MitarbeiterInnen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). Die Haus- oder Platzordnung wird an allen Eingängen/Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.
GELTUNGSBEREICH/ VERANSTALTUNGSZEIT
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung. Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen.
ZUTRITTSKONTROLLEN UND AUFENTHALT

Allgemeine Regeln
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch die Aufsichtspersonen/ den Sicherheitsdienst/ das Ordnungspersonal des Veranstalters bzw. der Veranstalterin zu unterziehen.

Der/Die/Das vom Veranstalter bzw. von der Veranstalterin eingesetzte Sicherheitsdienst/ Aufsichtspersonen/ Ordnungspersonal ist berechtigt vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen.

Der Sicherheitsdienst/ Die Aufsichtspersonen/ Das Ordnungspersonal/ Der Veranstalter bzw. die Veranstalterin ist/sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Selbiges gilt für Personen, die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Im Einzelfall ist/sind der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/ der Veranstalter bzw. die Veranstalterin berechtigt derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten.

Bei Verstößen gegen die Haus- oder Platzordnung ist/sind der Veranstalter bzw. die Veranstalterin /der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/Organe der LPD Wien berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages haben alle BesucherInnen die Veranstaltungsstätte schnellst möglich zu verlassen.

JUGENDSCHUTZ
Der Eintritt in die Veranstaltungsstätte ist für junge Menschen/Personen unter 16 Jahren in Begleitung Erwachsener gestattet

Zudem gilt das Wiener Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, die eine Gefährdung der in
§ 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.

Verboten sind insbesondere:

  • Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von
    Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
  •  Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
  • pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
  • Pfeffersprays und Tränensprays;
  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer;
  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung dem Sicherheitsdienst/ den Aufsichtspersonen/ dem Ordnungspersonal/ dem Veranstalter bzw. der Veranstalterin und den Organen der Stadt Wien sowie den Organen der Landespolizeidirektion Wien. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist der Veranstalter bzw. die Veranstalterin/ der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtsperson/ das Ordnungspersonal berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

MITFÜHREN VON TIEREN/ABSTELLEN VON GEFÄHRTEN
Die Mitnahme von Tieren, ausgenommen Hunde, ist untersagt. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.

Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten/ ist nur auf den hierfür vorgesehenen gekennzeichneten Plätzen gestattet. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des/der Zuwiderhandelnden durch den Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/ den Veranstalter bzw. die Veranstalterin entfernt und durch den Veranstalter bzw. die Veranstalterin verwahrt werden.

VERHALTENSANWEISUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Blitzlicht jeder Art ist während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten.

Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

BENÜTZUNG DER EINRICHTUNGEN IN DER VERANSTALTUNGSSTÄTTE
Überkleidung und Schirme sowie sonstige nicht dem Veranstaltungsbesuch dienende oder sperrige Gegenstände der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind in den Garderoben bzw. den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten abzugeben.

Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.

In der gesamten Veranstaltungsstätte/In den für BesucherInnen zugänglichen Räumlichkeiten oder Zelten ist das Rauchen/Dampfen von (Tabak)Erzeugnissen verboten.

Zigaretten sind ausschließlich in den dafür im Außenbereich vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben.

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/ der Veranstalter bzw. die Veranstalterin und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.
VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS (Z.B. STURM, HAGEL, GEWITTER, GLATTEIS)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.
FAHRVERBOT
In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters bzw. der Veranstalterin gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 7 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt (ausgenommen Fahrräder am Fahrradweg).
ANORDNUNGSBEFUGNISSE
Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megaphone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen, des Sicherheitsdienstes/ der Aufsichtspersonen/ des Ordnungspersonals und der Organe der Stadt Wien, als auch des Veranstalters bzw. der Veranstalterin selbst haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN
Gem. § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
ANGABE DER ERREICHBARKEIT DES VERANSTALTERS BZW. DER VERANSTALTERIN ODER DEREN BEAUFTRAGTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:

Veranstalter/in: Medhat Abdelati
Telefonnummer: +491752901110

Partner der Afrika Tage Wien

Presented by
Premiumsponsor
Ottakringer Partner der Afrika Tage Wien
Ticket-Vorverkauf
Ticket-Vorverkauf
Charitypartner
Kooperationspartner

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit …

Medienpartner

Sponsoren

Radio Superfly Partner der Afrika Tage Wien
Wien Ticket Partner der Afrika Tage Wien

Charitypartner

Kooperationspartner

TERMIN

09. bis 26. August 2024

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo – Sa:  14:00 bis 24:00 Uhr
Sonntag :  11:00 bis 24:00 Uhr

ORT

Wien, Donauinsel – Floridsdorfer Brücke

KONTAKT

Event Fokus GmbH
Lindwurmstraße 126 A
D – 80337 München
Tel: +49-89-780 60 70
Fax: +49-89-780 60 725

Anfragen vor dem Festival:
info@afrika-tage.at
Anfragen während des Festivals:
festival@afrika-tage.de

KARTEN/VORVERKAUF

Alle Infos zu Vorverkauf, Tickets, Dauerkarten und reduziertem Eintritt finden Sie hier >> Eintritt und Dauerkarten

Qualitätssiegel / Label